Aktuelles
Weniger ist mehr, mehr oder weniger...
Jüngste Entwicklungen im Hinblick auf die Länge des Alleinvertriebsvertrages als Kriterium für die angemessene Kündigungsfrist gemäß dem belgischen Gesetz vom 27. Juli 1961 über die einseitige Kündigung unbefristeter Alleinvertriebsverträge.