Internationale Prozessführung / IPR

Kocks & Partners vertritt ihre Mandanten in Gerichtsverfahren bei der Durchsetzung oder Abwehr ihrer Ansprüche im Rahmen ihres gesamten Tätigkeitsspektrums und kann dabei auf eine große Erfahrung zurückgreifen.

Gemeinsamer Anknüpfungspunkt ist immer das grenzüberschreitende Element. Dies macht die Angelegenheit allerdings zumeist noch komplizierter.

Ob es sich nun im Einzelfall handelt um:

  • eine (nicht vertragskonforme) Lieferung,
  • ein Beweissicherungsverfahren bezüglich eines Mangels an einem im Ausland gekauften Gegenstand,
  • eingeklagte Managementvergütungen aus weltweiten Consultant-Projekten,
  • den Abschluss eines internationalen Darlehensvertrages,
  • die Gründung einer international agierenden Gesellschaft oder
  • den Herausgabenspruch eines ausländischen Lieferanten an einen insolventen belgischen Abnehmer,

ist es immer Aufgabe des IPR die Vorfragen nach dem international zuständigen Gericht und der anwendbaren Rechtsordnung zu klären.

Hierbei nehmen die einschlägigen Verordnungen, Übereinkommen und Vereinbarungen wie EuGVVO, LGVÜ, EuVTVO, EuInsVO, EuZustVO, EuBewVO, New Yorker Übereinkommen, Eu-HSchÜb, EVÜ, Rom-I VO, Rom-II VO, Wiener Kaufrecht / CISG, UNCITRAL, UNIDROIT, INCOTERMS, usw. bei uns in der Problemlösung eine zentrale Stellung ein.

Es ist unsere tagtägliche Praxis... und unsere Leidenschaft.

Themenbeiträge, Aufsätze und weitere Publikationen können Sie einsehen unter diesem Link.

 

Kontakt